Entscheid der Rekurskommission

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Am 7. September 2022 wurde der Entscheid der Rekurskommission der Römisch-Katholischen Körperschaft des Kantons Zürich betreffend der im März 2019 ausgesprochenen Entlassung der damaligen Religionspädagogin durch die Römisch-Katholische Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon rechtskräftig. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte eine missbräuchliche Kündigung und eine nicht gerechtfertigte Freistellung geltend gemacht.
Gemäss nun rechtskräftigem Entscheid geschah die Kündigung durch die Kirchgemeinde nicht missbräuchlich und auch nicht persönlichkeitsverletzend. Im Entscheid wurde zudem festgehalten, dass das Vorgehen der Kirchgemeinde weder willkürlich noch gegen Treu und Glauben erfolgte, sondern verhältnismässig war. Durch den Eintritt der Rechtskraft ist nun das für alle Beteiligten anspruchsvolle und belastende Verfahren endgültig abgeschlossen. Es ist Zeit, wieder nach vorne
zu blicken.

Katholische Kirchenpflege Zollikon-Zumikon
Bereitgestellt: 01.11.2022        
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