Stiftungen

Unsere Pfarrkirchenstiftungen Dreifaltigkeit und St. Michael
Zum Seelsorgeraum Zollikon-Zollikerberg-Zumikon gehören zwei Pfarreien, welche je eine eigene Pfarrkirchenstiftung haben: Dreifaltigkeit, Zollikon, und St. Michael, Zollikerberg-Zumikon. Beide Stiftungen werden vom Pfarrer präsidiert. Den beiden Stiftungsräten gehören Mitglieder auf Lebzeit an und solche, welche amtszeitgebunden Einsitz nehmen: der Pfarrer, der Dekan sowie Vertreter der Kirchenpflege. Die Mitglieder der Stiftungsräte engagieren sich ehrenamtlich.

FAQ:

Was sind Pfarrkirchenstiftungen?

Es gibt im Kanton Zürich rund 100 sogenannte Pfarrkirchenstiftungen. Jede Pfarrei hat eine. Primäre Aufgabe dieser kirchlichen Stiftungen ist es, Grund und Boden für eine vom Bischof errichtete römisch-katholische Pfarrei zu besitzen und damit die physische Grundlage für das Funktionieren derselben bereitzustellen. Darüber hinaus sollen sie dem Pfarrer für dessen pastorale und caritative Aufgaben Unterstützung leisten, z.B. indem sie liturgische Geräte bereitstellen oder Mittel sammeln für die Nothilfe (Antoniuskasse, Kerzenkasse, u.ä.m.).

Wer gründet römisch-katholische Pfarrkirchenstiftungen? Wer beaufsichtigt sie?

Pfarrkirchenstiftungen sind kirchliche Stiftungen, welche durch den Bischof gegründet werden. Seit 2019 sind sie verpflichtend im Handelsregister einzutragen. Die Rechnung wird jährlich durch Revisoren geprüft, deren Berichte werden an den Bischof von Chur geschickt, weil der Kanton Zürich zum Bistum Chur gehört. Er hat die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen. Jede Pfarrkirchenstiftung ist gehalten, die Gläubigen vor Ort an den Kirchgemeindeversammlungen über den Besitzstand zu orientieren. Im Seelsorgeraum Zollikon-Zumikon ist es üblich, dass jedes Jahr die Bilanzen der beiden Pfarrkirchenstiftungen im Finanzbericht der Kirchgemeinde transparent gemacht werden.


Wie finanzieren sich Pfarrkirchenstiftungen?

Kirchliche Stiftungen nehmen Schenkungen, Kollekten, Legate und Erbschaften entgegennehmen, aber sie erhalten keine Kirchensteuern. Sie sind darauf ausgerichtet, den kirchlichen Besitzstand auf Dauer zu wahren. Die Pfarrkirchenstiftungen sind steuerbefreit.

Ansprechperson:
Pfarrer
Pascal Marquard
Katholisches Pfarramt
Neuweg 4
8125 Zollikerberg

044 391 95 00

Bereitgestellt: 16.06.2021    Besuche: 31 Monat   
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